Gemäß DGUV Vorschrift 2 ist ein Betriebsarzt bereits ab dem ersten Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin Pflicht.
Leider steht diese Machbarkeit häufig in Konflikt mit einem generellen Mangel an Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten. Entsprechend ist diese gesetzliche Herausforderung besonders für kleine Betriebe/Unternehmen oder Kanzleien nur schwer umzusetzen.
Wir bieten daher allen Betrieben in Deutschland, die vorwiegend Büroarbeitsplätze vorweisen können und in denen eine geringe Gefährdung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz besteht unseren Service Betriebsärzte.online an. Hierbei handelt es sich um eine einfache, kostentransperente und rechtssichere Lösung gem. § 1 und 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) mit einem direkten Kontakt zu einer Betriebsärztin.
Hiermit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderung der Bestellung eines Betriesbarztes zur betriebsmedizinischen Grundbetreeung.
Und das direkt Online.
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